AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns der Herberholz GmbH, Pregelstraße 6, 58256 Ennepetal und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist Deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Individueller Vertragsschluss (z.B. per Mail oder mittels unserer Preisliste)
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stellen und hierauf von uns ein verbindliches Angebot erhalten, welches Sie dann binnen vier Wochen annehmen können. Mit Ihrer Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.
Sofern gewünscht, übersenden wir Ihnen auch unsere Preisliste mittels der eine Bestellung vorgenommen werden kann.

1.4 Definitionen
Werkvertrag: Ein Vertrag in dem sich ein Unternehmer zur Herstellung eines Werks verpflichtet. Unter einem Werk kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg Gegenstand verstanden werden.

Werklieferungsvertrag: Ein Vertrag der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat. Für die Einordnung des Vertrages als Kauf- bzw. Werklieferungsvertrag einerseits oder aber als Werkvertrag andererseits kommt es darauf an, auf welcher der beiden Leistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt.

Kaufvertrag: Ein Vertrag zwischen einem Verkäufer und einem Käufer über einen bestimmten Kaufgegenstand zu einem vorher festgelegten Kaufpreis.

2. Leistung und Lieferung

2.1 Leistung
Wir sind Spezialist für Industriearmaturen. Für unsere Kunden entwickeln und produzieren wir Industriearmaturen zum Absperren, Drosseln und Regeln von gasförmigen Medien.
Unsere Spezialgebiete sind Absperr-, Drossel-, Regel- und Rückschlagklappen für Gasverteil- und Abgassysteme, wie z.B. in industriellen Thermoprozessanlagen. Zudem automatisieren wir für Sie Armaturen passgenau nach Ihren Wünschen und Vorgaben.

2.2 Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für Sie zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen Ihnen jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

2.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, Pandemien, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

2.4 Ausschluss der Lieferung
Postfachanschriften werden nicht beliefert.

2.5 Annahmeverzug
Geraten Sie mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

2.6 Leistungszeit
Grundsätzlich werden die Liefer- bzw. Leistungszeiten individuell mit Ihnen vereinbart. Vor der Lieferung bzw. Leistung müssen alle für den Auftrag relevanten Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sein. Bei der Vereinbarung von Vorkasse bedarf es der vorherigen Zahlung. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, so verlängert sich die Leistungs- bzw. Lieferfrist entsprechend.
Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die Sie zu vertreten hat, so werden Ihnen, nach Ablauf einer angemessenen Frist, nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch Ihre Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.

2.7 Erfüllungsortvereinbarung
Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Ennepetal.

3. Zahlung

3.1 Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch Sie an unserem Geschäftssitz vereinbart wird.
Bei Auftragswerten unter 300,- EUR netto, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 75,- EUR netto erhoben.

3.2 Zahlungsverzug
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Skonto kann nicht gewährt werden. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.3 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.

4. Ihre Verantwortlichkeit

4.1 Allgemeines
Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie bestätigen mit der Übertragung von Daten an uns, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

4.2 Freistellung
Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

4.3 Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Allgemein
Die von uns gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung in unserem Eigentum. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhalten, an uns ab. Sie sind, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die Ihnen unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

5.2 Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall.

5.3 Weiterveräußerung
Sie sind zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware treten Sie schon jetzt an uns in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Sie bleiben zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

5.4 Umbildung, Be- und Verarbeitung
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch Sie erfolgt stets namens und im Auftrag von uns. In diesem Fall setzt sich Ihr Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum übertragen und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahren. Zur Sicherung der Forderungen gegen Sie treten Sie auch solche Forderungen an uns ab, die Ihnen durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

5.5 Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten durch Sie, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen, sind wir berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform.

5.6 Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, sind wir auf Ihr Verlangen hin zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

6. Gewährleistung

6.1 Beim Kauf- und Werklieferungsvertrag

6.1.1 Allgemein
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Insbesondere hinsichtlich der Beschreibungen, Darstellungen und Angaben in unseren Angeboten, Prospekten, Katalogen, auf der Website und sonstigen Unterlagen kann es zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen (z.B. Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung, Maßstab, Positionierung o.ä.), soweit diese Änderungen für Sie zumutbar sind. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht.

6.1.2 Gewährleistungsanspruch
Im Falle eines Mangels leisten wir nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf Sie über. Sie müssen offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

6.1.3 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

6.1.4 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

6.1.5 Verjährung
Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen und für Neuwaren beträgt diese 1 Jahr. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

6.2 Beim Werkvertrag

6.2.1 Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangen Sie Nacherfüllung, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

6.2.2 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.

6.2.3 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

6.2.4 Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf Sie über.

6.2.5 Rügeobliegenheit
Sie müssen in entsprechender Anwendung des § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

6.2.6 Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

6.3 Nichtbestehen des Gewährleistungsrechts
Ein Gewährleistungsanspruch ist insbesondere in folgenden Fällen nicht gegeben, soweit der gerügte Mangel bedingt ist durch:

• Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
• fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch Sie oder Dritte,
• natürliche Abnutzung,
• fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
• nicht ordnungsgemäße Wartung,
• ungeeignete Betriebsmittel,
• unsachgemäßes Nachbessern durch Sie oder Dritte; gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes, die nicht ausdrücklich vorgesehen sind.

7. Haftung

7.1 Haftungsausschluss
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

7.2 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

8.2 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

8.3 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.


Allgemeine Einkaufsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Aufträge, die vom Auftraggeber der Herberholz GmbH, Pregelstraße 6, 58256 Ennepetal vergeben werden. Sollte der Auftragnehmer entgegenstehende Bedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.
Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Auftrag in eigenem Namen für eigene Rechnung, in eigenem Namen für fremde Rechnung oder in fremdem Namen für fremde Rechnung erteilt.

1.2 Begriffsbestimmungen
Die Begriffe „Auftrag, Auftragnehmer und Auftraggeber“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. Der Begriff „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis zwischen „Auftragnehmer“ und „Auftraggeber“ ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, der Begriff „Auftragnehmer“ denjenigen, der die Hauptleistung schuldet und der Begriff „Auftraggeber“ denjenigen, in dessen Namen der Auftrag erteilt wird, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu bezahlen hat.

Mit „Lieferung“ ist sowohl die Übergabe von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen, als auch die Herstellung eines Werkes gemeint. Diese erfolgt in der Regel durch den „Lieferant“.

„Auftragnehmer“ ist der Vertragspartner der Herberholz GmbH.

Die Herberholz GmbH wird im Folgenden kurz als „Auftraggeber“ bezeichnet.

1.3 Vertragsvereinbarung
Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Auftragnehmer im Sinne dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.4 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist, ist hierbei der übliche Ablauf, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine kostenlose Anfragestellt und hierauf ein verbindliches Angebot erhält, welches dann binnen zwei Wochen angenommen werden kann. Die Angebote müssen genau den Anfragen des Auftraggebers entsprechen. Auf nicht vermeidbare Abweichungen ist im Angebot ausdrücklich hinzuweisen. Das Angebot ist verbindlich und die Angebotserstellung kostenlos. Der Auftraggeber behält sich jedoch das Recht vor, nur Teile eines Angebots anzunehmen, sofern die Erfüllung für den Auftragnehmer möglich bleibt und die teilweise Annahme zugemutet werden kann. Die Preise gelten einschließlich Verpackung und Frachtkosten. Die Frachtkosten sind gesondert auszuweisen. Im Angebot ist anzugeben, welcher Betrag für die Verpackung bei frachtfreier Rücksendung vergütet wird. Die Preise sind als Festpreise anzugeben.Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Bestellbestätigung und eine Bestätigung bezüglich des Ausführungsbeginns binnen drei Tage nach Vertragsschluss zu schicken.

1.5 Vertragsänderungen
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bestellungen nachträglich zu verändern, sofern dies dem Auftragnehmer zugemutet werden kann. Der Auftragnehmer kann dann ein neues Angebot erstellten. Das neue Angebot muss in Relation zum ursprünglichen Angebot stehen. Dabei sind vom Auftragsnehmer die Auswirkungen auf Mehr- oder Minderkosten sowie auf die Liefertermine zu berücksichtigen.

1.6 Nachträgliche Änderung der Einkaufsbedingungen
Der Auftraggeber ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Einkaufsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Einkaufsbedingungen wird wirksam, wenn der Auftragnehmer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung Seines Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und Ihm während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widerspricht der Auftragnehmer fristgemäß, können sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, soweit der Auftraggeber nicht das Vertragsverhältnis unter den alten Allgemeinen Einkaufsbedingungen fortbestehen lässt.

2. Termine, Lieferfristen, Fixgeschäfte und Erfüllungsort

2.1 Termine und Lieferfristen
Die jeweilige Leistungszeit ist individuell und ergibt sich aus dem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossenen Vertrag. Die vereinbarten Termine und Lieferfristen sind verbindlich und verstehen sich eintreffend im Werk des Auftraggebers. Erfüllt der Auftragnehmer nicht zum genannten Liefertermin, so haftet er hierfür entsprechend. Der Auftragnehmer übernimmt die Verpflichtung, den kostengünstigsten Transportweg zu wählen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Versandanzeige zu übersenden. Auf den Versandpapieren (Frachtbrief, Paket- oder Expressgutkarte, Lieferanzeige), den Versandanzeigen und den Rechnungen ist die Bestellnummer und Auftragskurzbezeichnung mit Datum sowie der in der Mitteilung angegebene Versandvermerk anzugeben. Die gleichen Angaben sind auf den Aufklebe- oder Anhängezetteln der Stückgüter, auch bei Sammelladungen, sofern diese verschiedene Bestellungen betreffen, anzugeben. Kosten, die dem Auftraggeber durch Nichtbefolgung dieser Versandvorschrift und durch ungenaue oder mangelhafte Angaben entstehen, stellt er dem Auftragnehmer in Rechnung. Auf den Versandpapieren ist gegebenenfalls zu vermerken „Teillieferung“ oder „Restlieferung“.

2.2 Lieferverzögerung
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von einer drohenden Lieferverzögerung unverzüglich zu informieren. Die Anerkennung eines neuen Liefertermins ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Nach Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten Nacherfüllungsfrist, ist der Auftraggeber dazu berechtigt Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn der Auftragnehmer ernsthaft und endgültig die Leistung verweigert.

2.3 Erfüllungsort
Soweit nichts anderes in Textform vereinbart wird, hat der Auftragnehmer die Lieferung auf seine Kosten und seine Gefahr an die im Auftrag angegebene Lieferanschrift zu senden, die gleichzeitig den Erfüllungsort bezeichnet.

3. Zahlung

3.1 Preise
Bei den vereinbarten Preisen handelt es sich um Nettopreise, welche sich als Festpreise verstehen. Diese beinhalten bereits die Kosten für Zoll, Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Auftraggeber am Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart wird oder die Lieferung durch den Auftragnehmer frei Haus erfolgt. Der vereinbarte Preis darf nicht überschritten werden. Bei Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen, ob hierfür eine gesonderte Vergütung zu erfolgen hat.

3.2 Fälligkeit
Sofern nicht anders vereinbart, wird die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang und Wareneingang fällig. In diesem Fall wird 3% Skonto gewährt. Andernfalls wird die Rechnung nach 60 Tagen nach Abnahme der Ware und nach Zugang sämtlicher Transport- und Frachtunterlagen fällig.

3.3 Rechnungen
Rechnungen sind sofort nach Lieferung/Leistung doppelt einzureichen. Rechnungen über monatliche Lieferungen/Leistungen sind spätestens zum 3. des folgenden Monats einzureichen. Rechnungen, welche nicht Punkt 2.1 erfüllen oder solche die sonst offensichtlich nicht dem Vertrag entsprechen, sendet der Auftraggeber an den Auftragnehmer zurück. Zahlungsfristen werden erst nach Eingang der ordnungsgemäß ausgestellten Rechnungen berücksichtigt.
Die an den Auftraggeber ausgestellte Rechnung hat den umsatzsteuerrechtlichen Erfordernissen zu entsprechen und ist per E-Mail an rechnungen@herberholz.com und/oder postalisch an die vom Auftraggeber angegebene Adresse zu schicken. Bei einem Versand per Mail entfällt das Erfordernis der doppelten Einreichung der Rechnung.

3.4 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Auftragnehmer nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie seine Verpflichtung beruhen.

4. Verantwortlichkeit des Auftragnehmers

4.1 Allgemeines
Für Inhalt, Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftragnehmer übermittelten Daten und Informationen (z.B. Angaben auf Versandpapieren) ist ausschließlich dieser selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen.

Des Weiteren liegt es, soweit zutreffend, in der Verantwortung des Auftragnehmers, dass der Vertragsgegenstand nicht mit Rechten Dritter belastet ist bzw. er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Wird der Auftraggeber vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht ordnungsgemäß verwandt wurde, so ist der Auftragnehmer zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.

4.2 Lieferabruf und Zwischenlagerung
Soweit eine Lieferung abgerufen wird oder eine Zwischenlagerung stattfindet, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ordnungsgemäße Lagerung und angemessene Versicherung des Vertragsgegenstandes zu gewährleisten.

4.3 Geheimhaltung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm bei der Vertragsdurchführung vom Auftraggeber mitgeteilten und/oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten.
Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages.
Der Auftraggeber verpflichtet sich hierzu ebenfalls, soweit der Auftrag nicht eine Weitergabe an Dritte verlangt. Es ist dem Auftraggeber z.B. ausdrücklich erlaubt, die ihm anvertrauten, personenbezogenen Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Im Rahmen eines Rechtsstreites ist der Auftraggeber zur Wahrung seiner Interessen auch ohne vorherige Entbindung von der Schweigepflicht berechtigt, internen Informationen des Auftragnehmers preiszugeben. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind.

Soweit zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber eine Geheimnisschutzvereinbarung getroffen wurde, bleibt diese durch vorstehende Regelungen unberührt.

4.4 Angaben des Auftraggebers
Der Auftragnehmer hat den Auftrag stets nach den Angaben des Auftraggebers auszuführen. Sollte er noch Informationen benötigen, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Verzögerungsschaden, der auf einer unterbliebenen Rückfrage des Auftragnehmers zurückzuführen ist und den der Auftragnehmer zu vertreten hat, gegen diesen geltend zu machen.

4.5 Behälter
Transportbehälter, Mehrwegverpackungen, Container etc. die der Auftraggeber vom Auftragnehmer erhalten hat und in seinem Eigentum verbleiben, sind erst nach Ablauf von 4 Wochen nach Übergabe zurückzugeben.

4.6 Hinweise
Anleitungen/Hinweise zur Lagerung und Handhabe der Waren hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unaufgefordert bei Lieferung zu übergeben. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber alle notwendigen Produktinformationen, insbesondere Sicherheitsinformationen, Kennzeichnungsvorschriften, Montageanleitungen, Arbeitsschutzmaßnahmen, Betriebs- u. Gebrauchsinformationen, Ursprungsnachweise, Zolltarifnummern, etc., bei Lieferung zu übergeben.

4.7 Berechtigung
Der Auftragnehmer hat über die für den Transport der Güter erforderlichen Erlaubnisse, Berechtigungen und Versicherungen zu verfügen und verpflichtet sich, dem Auftraggeber diese auf Verlangen vorzulegen.

4.8 Beschaffenheit
Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben dem jeweils neuesten Stand der Technik, den einschlägigen internationalen und nationalen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden zu entsprechen.

5. Zur Verfügung gestelltes Material und Werkzeuge

Der Auftraggeber hat an den dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Materialien (z.B. Konzepte, Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge u.ä.) das Urheberrecht bzw. dass ausschließliche Nutzungsrecht bzw. Eigentumsrecht. Der Auftragnehmer ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers nicht berechtigt, vorgenannte Materialien entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zugänglich zu machen, für andere als die vereinbarten Zwecke zu verwenden oder zu entsorgen.
Soweit der Auftragnehmer weitere Werkzeuge bzw. Fertigungsmittel einsetzt, gehen diese mit der Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über, sofern dies vereinbart wurde.

Zudem ist der Auftragnehmer für die Dauer des Vertragsverhältnisses für die ordnungsgemäße Lagerung, Pflege und Instandhaltung der vorgenannten Materialien des Auftraggebers verantwortlich. Soweit ein im Eigentum des Auftraggebers stehender Gegenstand über das konkrete Vertragsverhältnis hinaus in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers eingelagert wird, um diesen im Rahmen von Folgeaufträgen nochmals nutzen zu können, trifft den Auftragnehmer für den Zeitraum der Einlagerung ebenfalls die Pflicht zur ordnungsgemäße Lagerung, Pflege und Instandhaltung.

Wiederbeschaffungskosten oder Reparaturkosten, die durch unsachgemäßen Umgang des Auftragnehmers mit den Materialien des Auftraggebers entstehen, hat der Auftragnehmer zu tragen. Wiederbeschaffungskosten oder Reparaturkosten, die durch normalen Verschleiß durch den Arbeitnehmer entstehen, sind dem Auftraggeber unaufgefordert anzuzeigen.

Im Falle von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Eigentum des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer verpflichtet den Auftraggeber unverzüglich zu informieren.

6. Gewährleistung

6.1 Mängel- und Schadensersatzansprüche
Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Mögliche Ein- und Ausbaukosten, sowie alle Neben- und Folgekosten trägt der Auftragnehmer, sofern er dies zu vertreten hat.

6.2 Gewichte und Mengen
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Waren mit Mindergewicht/Mindermengen zurückzuweisen. Nimmt er sie aber an, so vergüten er nur das/die in seinem Werk ermittelte Gewicht/Menge.

6.3 Mehrlieferung
Eine Mehrlieferung ist nicht statthaft. Im Falle einer solchen steht dem Auftraggeber frei, die Abnahme der Mehrlieferung zu verweigern. Sofern Interesse an der Mehrlieferung besteht, wird dies separat vereinbart und vergütet.

6.4. Mängelrügen des Auftraggebers
Mängelrügen seitens des Auftraggebers sind rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Ablieferung bzw. bei nicht offensichtlichen Mängeln ab Entdeckung erhoben werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Zahlungen bedeuten keinen Verzicht auf das Rügerecht.

Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach der Mängelrüge mit der Nacherfüllung zu beginnen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Mangel durch Selbstvornahme zu beseitigen, wenn eine gesetzte angemessene Frist gegenüber dem Auftragnehmer zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist oder Gefahr in Verzug vorliegt.

7. Haftung

Der Auftraggeber sowie dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz des Auftraggebers vereinbart, sofern der Auftragnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

8.2 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Auftragnehmers entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

8.3 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Einkaufsbedingungen nicht.

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